Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beutler Packaging GmbH

Wir legen all unseren Leistungen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, wobei wir Ihre
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur akzeptieren, soweit sie unseren nicht widersprechen:

I.

  1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten nach Angebotserstellung nicht verändert werden. Wir halten uns an die Angebote sechs Wochen gebunden.
  2. Wenn auf Ihren Wunsch nach Ihrer Druckfreigabe Änderungen an Filmen und Druckplatten durchgeführt werden, können wir die Ihnen hierdurch entstehenden Kosten (einschlie lich Maschinenstillstandzeiten) berechnen.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die wir nur auf Ihre Anforderung selbst erstellen oder erstellen lassen, werden mit dem ortsüblichen und angemessenen Werklohn oder den uns berechneten Fremdkosten nach vorheriger Absprache weiterberechnet.

II.

  1. Ihre Kaufpreiszahlung erfolgt zu dem in der Rechnung vorgesehenen Zahlungstermin (üblicherweise 30 Tage nach Rechnungsdatum) ohne Abzug. Skontoabzüge sind bei besonderer Vereinbarung zulässig. Kosten für Werkzeuge, Frachten und Konfektionierungen (Lohnarbeiten) sind nicht skontier fähig. Teillieferungen kännen wir gesondert abrechnen. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung an. Kosten hierfür übernehmen Sie.
  2. Beutler Verpackungssysteme GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.“

III.

  1. Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, belasten wir Sie mit 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende Verzugsschäden geltend zu machen.
  2. Stellen wir fest, dass unsere Zahlungsansprüche gefährdet sind, weil sich Ihre Vermögensverhältnisse verschlechtert haben oder Sie mit der Zahlung einer früheren Rechnung in Verzug sind, können wir nach unserer Wahl Vorauszahlung, Ausgleich aller fälligen und noch nicht fälligen Forderungen verlangen und/oder bestellte Ware zurückhalten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als zehn Tage in Verzug sind.
  3. Zur Sicherung unserer Ansprüche räumen Sie uns ein Pfandrecht an den uns überlassenen Druckplatten, Stanzwerkzeugen, Druckfilmen und EDV-Datenvorlagen ein.

IV.

  1. Von uns angekündigte Liefertermine sind unverbindlich. Fixtermine müssen von uns als solche schriftlich bestätigt werden. Sollten wir einmal mit unserer Lieferung in Verzug geraten (was unser Verschulden voraussetzt), setzen Sie uns eine angemessene Nachfrist, nach deren fruchtlosen Ablauf Sie vom Vertrag zurücktreten können.
  2. Nehmen wir Waren zurück, so liegt hierin ohne besondere Vereinbarung kein Rücktritt vom Vertrag vor.

V.

  1. Vor der Produktion erhalten Sie auf Anforderung Korrekturabzüge zur Prüfung. Erst nach Ihrer Prüfung und Ihrer schriftlichen Bestätigung der Druckreife (Freigabe) werden wir die Produktion beginnen. Nach Freigabe festgestellte Fehler oder von Ihnen nach Freigabe gewünschte Änderungen gehen zu Ihren Lasten (vgl. auch oben I. 2.), soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach Freigabe entstanden sind oder erkannt werden konnten. Werden bei einem Produkt nach unserer Auffassung mehrere Freigabeerklärungen erforderlich, gilt dies entsprechend.
  2. Entsprechend kaufmännischer Gepflogenheit sind Mängel unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von acht Tagen, zu rügen.
  3. Sind die Beanstandungen berechtigt, werden wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Nur wenn diese Versuche der Nachbesserung scheitern, steht Ihnen das Recht der Minderung oder des Rücktritts zu. Eine weitere Haftung für Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last fallen. Die Übernahme Ihnen entstehender Umpackkosten, Verwaltungsaufwendungen oder Vertragsstrafen und ähnlicher Belastungen müssen wir daher ablehnen. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
  4. Für den Inhalt textlicher Ergänzungen, die Sie wünschen, ohne uns genaue Vorgaben zu machen, können wir keine Haftung übernehmen, es sei denn, wir handeln mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
  5. Sie können eine Gesamtlieferung zurückweisen, wenn Teile dieser Lieferung mangelhaft sind und die beanstandungsfreie Teillieferung für Sie objektiv nicht von Interesse ist.
  6. Geringfügige Farbabweichungen gegenüber dem Original haben wir bei allen Druckverfahren nicht zu vertreten, da sie technisch bedingt sind.
  7. Wir übernehmen die Haftung, wenn die Beschaffenheit des eingesetzten Materials von der Normalbeschaffenheit abweicht; allerdings ist die Haftung begrenzt auf die Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen unseren Zulieferer. Diese Ansprüche treten wir schon jetzt an Sie ab.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Wir berechnen bei Mengenabweichungen die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papier- oder anderen Druckstoff-Sonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.

VI.

  1. Vorlagen, Druckdaten und Stanzwerkzeuge, sowie andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, verwahren wir für Sie; wir haften insoweit nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für vorbezeichnete Gegenstände besteht auf unsere Kosten Versicherungsschutz im üblichen Umfang.

VII.

  1. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Waren vor, gestatten aber die Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr.
  2. Wenn Sie unsere Produkte zweckentsprechend als Verpackung einsetzen, sind wir uns einig, dass wir das Eigentum an der verpackten Ware erwerben. Wir nehmen die Übereignung an. Sie werden die Waren unentgeltlich verwahren.
  3. Sind an der Ware weitere Vorbehaltseigentümer beteiligt, erwerben wir Miteigentum an Ihrer Ware incl. der Verpackung. Der Umfang unseres Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Verpackung zum Rechnungswert der verpackten Ware.
  4. Sie treten mit Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Liegen im Verkaufsfalle mehrere Vorauszessionen vor, steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Verpackung zum Rechnungswert der Ware einschließlich Verpackung entspricht.
  5. Wir werden auf Ihren Wunsch die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  6. Sie sind bis zum Widerruf berechtigt, die Außenstände für sich einziehen. Bei Zahlungseinstellung, Pfändung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens erlischt Ihr Recht zur Verwendung unserer Ware und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.

VIII.

  1. Sie stellen sicher, dass durch Ihren Auftrag Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nichtverletzt werden. Sollten dennoch Ansprüche aus der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, stellen Sie uns auf erste Anforderung von der Inanspruchnahme frei.
  2. Wir können keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Ihnen vorgesehenen Verbraucherinformationen (Warn-, Schutz- und Beratungshinweise) übernehmen, die sich aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung oder sonstigen Verbraucherschutzgesetzen ergeben.

IX.

Wir sind berechtigt, mit Ihrer Zustimmung in geeigneter Weise auf den Druckerzeugnissen auf unsere Firma hinzuweisen oder auch mit Mustern oder Abbildungen Ihrer Produkte zu werben. Sie können die Zustimmung verweigern, wenn Sie hieran ein überwiegendes Interesse haben.

X.

  1. Erfüllungsort ist Iserlohn. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
 Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist entweder Iserlohn oder Köln. Sollten Sie nicht
 Vollkaufmann im Sinne des HGB sein, bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung.

  2. Jegliche Produktverantwortung der abcfinance GmbH ist ausgeschlossen.

  3. Wir sind berechtigt, Informationen und Daten über Sie zu erheben, speichern, verarbeiten,
 nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des 
ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung
 weiterzugeben.

  4. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

  5. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit
 der übrigen Bestimmungen nicht berührt.